Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstatte ich für gerichtliche und außergerichtliche Anlässe Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Verkehrswertgutachen dienen unter anderem zur Vorlage
Marktpreiseinschätzungen
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ § 194 BauGB